Das Pflichtteilsrecht ist Bestandteil des deutschen Erbrechts. Sofern eine Person die gesetzlichen Erben enterbt stellt sich die Frage, ob diese vollständig leer ausgehen oder zumindest einen Anspruch gegenüber den ausgewählten Erben haben.
Das Pflichtteilsrecht ist Bestandteil des deutschen Erbrechts. Sofern eine Person die gesetzlichen Erben enterbt stellt sich die Frage, ob diese vollständig leer ausgehen oder zumindest einen Anspruch gegenüber den ausgewählten Erben haben.